Kaiserreich
Ehrenkreuz für Frontkämpfer mit Schwerter mit Spange
Hersteller T.H.W
Das Ehrenkreuz des Weltkrieges (oft auch nach seiner häufigsten Verleihungsstufe Ehrenkreuz für Frontkämpfer oder Frontkämpferehrenkreuz benannt) wurde am 13. Juli 1934 durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg anlässlich des 20. Jahrestages des Kriegsbeginns 1914 gestiftet und war eine Auszeichnung aus der Zeit des Nationalsozialismus für die Teilnehmer und die Hinterbliebenen von Teilnehmern des Ersten Weltkrieges.
Nach dem Tode Hindenburgs am 2. August 1934 wurde das Ehrenkreuz „im Namen des Führers und Reichskanzlers“, also Adolf Hitlers als Staatsoberhaupt, verliehen.
Der Weltkrieg im Sinne der Stiftungsverordnung umfasste die Zeit vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1918.
Als Verwundung im Sinne der Stiftungsverordnung galten demnach alle äußeren oder inneren Verletzungen durch unmittelbare oder mittelbare Einwirkung von Kampfmitteln.
Als Kriegsteilnehmer galt jeder Deutsche, der auf deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten Kriegsdienste geleistet hatte.
Als Frontkämpfer galt jeder reichsdeutsche Kriegsteilnehmer, der bei der fechtenden Truppe an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgenommen hatte. Im Seekrieg galt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn dieses Schiff (Kriegs- oder Hilfskriegsschiff) unter Kriegsflagge an einer Kampfhandlung (wozu auch Tätigkeiten wie Minenräumen gehörten) teilgenommen hatten.
Als Hinterbliebene galten die Witwen und Eltern Gefallener, an den Folgen von Verwundungen oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer. Die Eigenschaft als Witwe galt als erfüllt, wenn die Ehe nicht nach dem 31. Dezember 1918 geschlossen worden war. Im übrigen berührte eine spätere Wiederverheiratung die Witweneigenschaft nicht. Zu den Eltern im Sinne dieser Verordnung gehörten auch die Stief- und Adoptiveltern.
Kriegsdienste im Sinne der Verordnung hatte jeder Reichsdeutsche geleistet, wenn er im Ersten Weltkriege zum Deutschen Heer, zur Kaiserlichen Marine oder zu den Luftstreitkräften eingezogen war, sowie das Personal der Freiwilligen Krankenpflege, des Kaiserlichen Freiwilligen Automobil-Corps und des Freiwilligen Motorboot-Korps soweit sich diese im Kriegsgebiet aufgehalten hatten.
Bis zum 31. März 1935 sind folgende Verleihungszahlen belegt:
Frontkämpfer (mit Schwertern): 6.202.883 Kreuze,
Kriegsteilnehmer (ohne Schwerter): 1.120.449 Kreuze,
Ehrenkreuz für die Witwen und Eltern gefallener Kriegsteilnehmer
für Witwen: 345.132 Kreuze,
für Eltern: 372.950 Kreuze.
Diese Zahl von insgesamt 8.041.414 Kreuzen ist jedoch als ungenau anzusehen, da der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick am 30. November 1938 die Vorschriften dahingehend abänderte, dass nunmehr das Ehrenkreuz auch an Personen verliehen werden konnte, die in der „Ostmark“ und in sudetendeutschen Gebieten wohnhaft waren. Ebenso konnte das Ehrenkreuz nach einer weiteren Verfügung vom 30. Juni 1942 auch an volksdeutsche Weltkriegsteilnehmer verliehen werden, die in den „wiedergewonnenen“ Gebieten im Westen und Osten wohnhaft waren (z. B. Elsaß-Lothringen usw.). Vorsichtige Schätzungen gehen daher davon aus, dass die Gesamtzahl aller Ehrenkreuze bis 1945 bei 10.000.000 gelegen hat.
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nicht sichtbar, auf dem angebotenen Artikel ist/sind diese selbstverständlich unbeschädigt vorhanden !
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