Bitte für die Erhaltung das Bild beachten ! Rand punziert: A900
Auflage: Silber: 570 Stück, Prägung: Österreichisches Hauptmünzamt Wien Künstler: Akademischer Medailleur und Bildhauer Heinz Klarmüller, Wien
Text aus Jubiläumsschrift: 25 Jahre Gesellschaft Vorarlberger Münzfreunde, 1984: Der Entwurf für die Bezeggsäule stammt von Friedrich Schmidt, Dombaumeister am Wiener Stephansdom. Die Inschrift verfasste der Prälat Jodok Stülz, ein namhafter Gelehrter der österreichischen Geschichtsschreibung und einstiger Reichshistoriograph. Die Inschrift lautet: „Zum Andenken 1871. An dieser Stelle stand das hölzerne, im Jahre 1807 abgebrochene Rathaus des Hinteren Bregenzerwaldes, in welchem der freigewählte Landammann und Rat die Angelegenheiten der Gemeinden des Hinteren Bregenzerwaldes nach altem Landesbrauch beraten, beschlossen und verwaltet haben.“ Die Ausführung der Bezeggsäule besorgte der Bregenzer Stadtbaumeister Mallaun nach dem Plan von Friedrich Schmidt. Nach der Überlieferung stand das „Wälderparlament“ auf vier steinernen, etwa 2 Meter hohen Säulen. Der einfache Holzbau mit Sitzungssaal hatte im Fußboden eine Luke, erreichbar nur mit einer Leiter. Diese wurde weggenommen, die Luke geschlossen und erst, wenn die Beratungen zu Ende waren, neue Gesetze beschlossen, alte aufgehoben oder abgeändert waren, wurde sie wieder angelegt. Die Volksvertretung auf der Bezegg berief der Landammann mindestens einmal im Jahr ein, nach Bedarf mehrmals. Dazu gehörten der Landammann, ein juristisch ausgebildeter Landschreiber, der Landwaibel, die 24 Räte und 48 Abgeordneten. Landammann und Räte bildeten die Regierung, die Abgeordneten hatten nur eine beratende Funktion. Was auf der Bezegg beschlossen wurde, hatte Gesetzeskraft, d. h. die Bezeggbeschlüsse wurden zum „Landbrauch“ erhoben. Dieser konnte nur auf der Bezegg wieder abgeändert oder aufgehoben werden. Nachdem Tirol und Vorarlberg aufgrund des Friedensvertrages von Pressburg am 26.Dezember 1805 an Bayern abgetreten werden mussten, lösten die Bayern am 12. Jänner 1807 die alten Rechte und Freiheiten des Hinteren Bregenzerwaldes auf. Kaiser Franz I. führte 1816 die alte ständische Verfassung wieder ein, jedoch wurden die Stände nie mehr einberufen.
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