Gemeinschaftsprägung mit Vogt Ludwig von Lohra Geschnittener Hälbling nach 1188. 0.42 g. Große Lilie, darunter der Kopf (der Äbtissin) und des Vogts. Fd. Erfurt 43
(nur 2 Exemplare) Eichelmann 343 Kluge 27.1 Schwinghammer (JB 24), S. 7, 3 Heß 14 Leschhorn -
Äußerst selten. Sehr schön-vorzüglich; Mittelalter Deutschland; ESCHWEGE, FRAUENABTEI; diverse
Aus den Regesten ist uns ein Streit zwischen Vogt und Äbtissin in Eschwege überliefert. Dieser wurde schlussendlich mit folgendem Vergleich beendet: Am 13. Juni 1188 zu Boyneburg beurkundet Kaiser Friedrich I. u.a., dass der Äbtissin Markt, Marktzoll und Münze in Eschwege ohne Widerspruch zur Verfügung stehe, das Gericht über Münzfälschung und Blutstrafe aber der Vogt ausübe; Bußgelder fielen zu zwei Dritteln an die Äbtissin und zu einem Drittel an den Vogt. Dies gilt für alle Gerichtsabgaben. Sooft eine alte Münze verrufen und eine neue geschlagen wurde, sei nicht von Rechts wegen, sondern als Freundschaftsdienst das Einverständnis des Vogtes einzuholen, da er den Münzbann bestätigen muss; es steht jedoch nicht in seinem Belieben, von der neuen Münze eine Steuer zu verlangen. Jener Streit zwischen dem Vogt Ludwig von Lohra und der Äbtissin fand also Niederschlag in der Eschweger Brakteatenkunde, wofür uns dieses äußerst seltene Stück als Beispiel hierfür gilt. Dadurch, dass es sich hierbei um einen geschnittenen Hälbling handelt, ist uns jene Seite, die den Kopf des Vogtes zeigt, erhalten geblieben
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