Dokumentennachlass der Christa Wessel/Leistungsbuch,Studienbuch,Pflichtenheft,VDA Mitgliedskarte,Reichsarbeitsdienstpaß,Philipps-Universität Marburg.Ausweis-Karte,Grundkarte,Kennkarte,3 Bescheinigungen und Feldpostbrief des Reichsstudentenführers mit Begleitschreiben
Leistungsbuch-Durchs Leben,des Reichsjugendsportabzeichens,2.Modell mit allen 5 Eintragungen
Stempel vom Reichssportamt 1939
Auf der letzen Seite fehlt der angeheftete rote Begleitzettel
Studienbuch,Naturwissenschaft(Chemie) mit Eintragungen von Köln 1943 und Marburg 1944/45
Papier bestoßen,geknickt
Pflichtenheft mit wenig Eintragungen dabei 4 mal Arbeitsgemeinschaft National,Fabrikdienst und Katastropheneinsatz
Knickspurig
VDA Mitgliedskarte 1935/36 mit den Wertmarken
Ecken bestoßen
Reichsarbeitsdienstpaß der weiblichen Jugend von 1941
Bestoßen,kleine Flecken
Ausweis waagerecht gefaltet
Grundkarte 1943/Ausweis über die sportliche Grundausbildung/Notwendig für den Eintritt in das IV.Studiensemester
Ecken bestoßen
2 Eckbüge
Deutsches Reich Kennkarte ausgestellt am 17. April 1941
Waagerecht gefaltet,Eckbüge und an den Kanten ausgefranst
Abschrift/Bescheinigung,Universität Köln S.S.1943 an Vorlesungen und Übungen im Chemischen Institut regelmäßig teilgenommen
Aufnahme als Studentin in der philosophischen Fakultät Philipps- Universität Marburg 1943
Papier Knickspurig
Feldpostbrief des Reichsstudentenführers,Ausgabe Nr.1,mit Begleitschreiben,Salzburg 1.Mai 1943 Residenz
Senkrecht und waagerecht gefaltet
§14 Geltung und Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen der §86, §86a StGB
a) Die Firma Katharina Futter Antiquitäten versichert, dass die im Internetshop angebotenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung angeboten werden (§ 86 a StGB). Mit der Abgabe von Bestellungen für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Besteller dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne § 86 a StGB, zu benutzen.
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